Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise.
1.2 Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung des Reiseveranstalters zustande.
2. BEZAHLUNG
2.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises pro Kunden zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.

Der Kunde kann seinen Reisepreis auf dem Weg einer Banküberweisung in Euro auf der Bankkonto des Reiseveranstalters in Ungarn bezahlen.

SEPA €uro Überweisung: Eine Auslandsüberweisung im Rahmen der EU-Preisverordnung ist bei Auftragserteilung über den Internetbanking an die folgenden Kriterien gebunden: Betrag bis max. 12.500 EUR; Angabe einer gültigen IBAN des Begünstigten; Angabe eines gültigen BIC-/SWIFT-Codes der Empfängerbank. Die Abwicklung erfolgt als SEPA €uro Überweisung zum Preis einer Inlandsüberweisung.
2.2 Die Reisepapiere werden 10 Tage vor Reisebeginn erstellt. Sie werden dann nach Zahlungseingang unverzüglich versandt.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten
3. LEISTUNGEN
3.1 Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter der Rubrik Leistung im Katalog nichts anderes aufgeführt ist.
3.2 Die Leistungen sind im Angebot des Reiseveranstalters, oder auf der Homapage des Reiseveranstalters bei den jeweiligen Touren aufgeführt.
3.3 Der Reisepreis ist pro Person auf der Basis Doppelzimmer (DZ) berechnet. Einzelreisende haben die Möglichkeit, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer zu buchen.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren wie folgt zu ändern:
4.6 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Rechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter von seinen Kunden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.7 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
4.8 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN/STORNKOSTEN
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht durch ihn zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis 46 Tage vor Reiseantritt 10% des
ab dem 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises,
ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,
am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises.
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6. UMBUCHUNGEN
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, berechnet der Veranstalter bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von mindestens 50 Euro pro Person bei erdgebundenen Reisen.
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm anzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 25 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
10. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN HÖHERER GEWALT
Wenn eine Reise aus Gründen abgesagt werden muß, die außerhalb der Einwirkung des Reiseveranstalters liegen (höhere Gewalt, Streiks, kriegerische Ereignisse usw.), erfolgt die Rückerstattung der vom Gast bereits bezahlten Beträge. Sollten im Programm vorgesehene Besichtigungen aus Gründen undurchführbar sein, die der Reiseveranstalter nicht beeinflussen kann, (wie Renovierungen von Kirchen, Sperren, Umbauten usw.), kann er nicht verantwortlich gemacht werden.
11. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Jeder Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, daß er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich und körperlich gewachsen ist. Ebenfalls ist jeder Reiseteilnehmer für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich.
12. HAFTUNG
Helian NaTour Reisen haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung der Rad- und Wandertouren, sowie für die sorgfältige Instruktion und Ausbildung seiner Reiseleiter. Der Reiseveranstalter beachtet die Auswahl der verschiedenen, weiteren Leistungsträger (wie Busunternehmen, Hotels usw.). Gleichzeitig ist er Vermittler zwischen den Reisenden, sowie Transport- und Hotelunternehmen. Er übernimmt nur eine beschränkte Haftung für die Erfüllung durch diese Betriebe. Die Haftung bleibt auf die unmittelbaren Schäden beschränkt.

Weitere Schäden, (wie Unfälle, Verluste, Sachschäden, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten) gehen auf eigenes Risiko des Kundes, wobei die Dritten gegenüber des Kunde in eigener Verantwortung haften. Der Reisende nimmt an den Radwandertouren auf eigene Gefahr teil. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Die Haftung des Reiseveranstalters - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist insgesamt auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden durch dem Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt worden ist - oder soweit der Reiseveranstalter allein wegen Verschuldens eines von ihm ausgewählten Leistungsträgers verantwortlich ist. Für die Veranstaltungen und Ausflüge, die sowohl von der Reiseleitung, als auch von Drittunternehmen vermittelt werden und die außerhalb des vereinbarten Reiseprogrammes gebucht werden, haftet der Reiseveranstalter nicht. Deren Reisebedingungen sind für den Reiseveranstalter nicht gültig.
13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14. REISEDOKUMENTE
Für alle Radwandertouren in Ungarn benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.
15. DATENSCHUTZ
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer einer Reise, sortiert nach Namen, Vornamen, Zustieg und, sofern bekannt, Wohnort, die jeder Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Falls die Aufnahme in die Liste nicht gewünscht wird, kann dies Helian NaTour Reisen gegenüber bei Buchung oder mit Erhalt der Buchungsbestätigung gesondert erklärt werden.
16. GERICHTSSTAND
16.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
16.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
17. VERANSTALTER
Die auf der Homepage www.helian.hu veröffentlichten Reisen werden von Helian NaTour GmbH. veranstaltet.
Anschrift:
Helian NaTour Reisen
H-7622 Pécs, Jókai u. 39.
Lizenznummer: U/000982
Geschäftsführer der Helian NaTour GmbH.:
Gábor Benovics
Túra neve


Keresés
A Helian - utazási iroda Csapatának kifejezetten fontos a természetvédelem és a fenntartható, környezettudatos mindennapok éppen ezért kérjük, hogy oldalainkat ne nyomtasd ki. Amennyiben valamilyen tartalmat szeretnél szöveges formában elérni kérjük, hogy vedd fel Velünk a kapcsolatot elérhetőségeink egyikén.

Tegyen a fenntartható mindennapokért!

Köszönjük!

Üdvözlettel, a Helian - utazási iroda Csapata